Akupunktur · Praxis Zare

Akupunktur bei Rückenschmerzen & Kniearthrose

Chronische Rückenschmerzen und Kniearthrose gehören zu den häufigsten Schmerzbildern überhaupt — und zu den am besten untersuchten Anwendungsgebieten der Akupunktur. Für genau diese beiden Indikationen ist Akupunktur eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. In der Praxis Zare wird sie ärztlich durchgeführt, in ruhiger Atmosphäre und mit Zeit für Ihre individuelle Situation.

Kassenleistung bei chronischen Beschwerden
Akupunktur ist bei zwei Indikationen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung: bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und bei chronischer Kniearthrose (Gonarthrose). Voraussetzung ist eine Beschwerdedauer von mindestens sechs Monaten. Die Behandlung kann einmal pro Jahr als Kassenleistung in Anspruch genommen werden. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.

Wie wirkt Akupunktur bei Rücken- und Knieschmerzen?

Bei chronischen Schmerzen verändert sich die Schmerzverarbeitung im Körper: Das Nervensystem wird empfindlicher, Schmerzsignale verselbstständigen sich, Schon- und Fehlhaltungen verstärken das Problem. Genau hier setzt Akupunktur an.

Die feinen Nadelreize aktivieren körpereigene Mechanismen der Schmerzregulation. Schmerzhemmende Botenstoffe wie Endorphine werden ausgeschüttet, die lokale Durchblutung verbessert sich, Muskelverspannungen können sich lösen, und die überaktive Schmerzverarbeitung im Nervensystem beruhigt sich. Diese Effekte sind schulmedizinisch gut untersucht.

Für chronische Rückenschmerzen und Kniearthrose ist die Studienlage besonders belastbar. Die großen deutschen GERAC-Studien — die weltweit umfangreichsten Untersuchungen zur Akupunktur — haben für diese Indikationen eine Wirksamkeit gezeigt, die über eine reine Scheinbehandlung hinausgeht. Auf dieser Grundlage hat der Gemeinsame Bundesausschuss entschieden, Akupunktur bei chronischen Rückenschmerzen und Gonarthrose als Kassenleistung zuzulassen.

Wichtig zu wissen: Akupunktur ersetzt keine ursächliche Behandlung — bei einer fortgeschrittenen Arthrose etwa verändert sie den Gelenkverschleiß nicht. Sie kann aber helfen, Schmerzen zu lindern, die Beweglichkeit zu verbessern und den Bedarf an Schmerzmitteln zu reduzieren. Als ergänzende Maßnahme im Gesamtbehandlungsplan hat sie bei diesen Indikationen einen anerkannten Stellenwert.

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Wir prüfen, ob bei Ihren Beschwerden die Voraussetzungen für die Kassenleistung erfüllt sind.

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Für wen ist diese Behandlung geeignet?

Die Akupunktur bei Rücken- und Knieschmerzen richtet sich an Menschen, deren Beschwerden chronisch sind — also seit mindestens sechs Monaten bestehen. Typische Situationen sind chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (auch nach einem Bandscheibenvorfall) sowie eine chronische Kniearthrose, gegebenenfalls auch nach dem Einsatz einer Knieprothese.

Besonders sinnvoll ist Akupunktur für Menschen, die Schmerzmittel reduzieren möchten, die eine ergänzende Behandlung zur Physiotherapie suchen oder bei denen andere Maßnahmen nicht ausreichend gewirkt haben. Auch wer einer Operation noch aus dem Weg gehen oder die Zeit bis zu einem geplanten Eingriff überbrücken möchte, kann von einer Akupunkturbehandlung profitieren.

Nicht jede Patientin und jeder Patient spricht gleich gut auf Akupunktur an — das lässt sich vorab nicht mit Sicherheit sagen. Im Erstgespräch klären wir Ihre Beschwerden, prüfen die Voraussetzungen für die Kassenleistung und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung, ob ein Behandlungsversuch sinnvoll ist.

In der Praxis Zare profitieren Sie davon, dass Akupunktur und hausärztliche Versorgung in einer Hand liegen. Als Fachärztin für Allgemeinmedizin mit der Zusatzbezeichnung Akupunktur kann Fahieme Zare Ihre Beschwerden umfassend einordnen — und erkennt auch, wann andere Schritte wichtiger sind als eine Nadelbehandlung.

Die GERAC-Studien gelten als die größten Akupunktur-Studien weltweit. Für chronische Rückenschmerzen und Kniearthrose zeigten sie eine Wirksamkeit, die zur Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen führte.

So läuft es ab

Ihr Weg zur Behandlung

1
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Online-Anfrage oder Anruf — wir melden uns zeitnah zurück und vereinbaren einen Termin.

2
Erstgespräch

Ausführliche Anamnese, Besprechung Ihrer Beschwerden und Planung der individuellen Behandlung.

3
Behandlungsserie

In der Regel 6–10 Sitzungen, ein- bis zweimal pro Woche. Die Nadeln verbleiben ca. 20–30 Minuten.

4
Verlauf & Ergebnis

Wir besprechen den Behandlungsverlauf und planen gemeinsam die nächsten Schritte.

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Chronische Rücken- oder Knieschmerzen? Wir prüfen gemeinsam, ob Akupunktur für Sie infrage kommt — bei diesen Indikationen als Kassenleistung.

Häufige Fragen

FAQ zu Akupunktur bei Rückenschmerzen & Kniearthrose

Übernimmt die Krankenkasse die Akupunktur?
Ja — bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und bei Kniearthrose (Gonarthrose) ist Akupunktur eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, sofern die Beschwerden seit mindestens sechs Monaten bestehen. Die Behandlung ist einmal pro Jahr als Kassenleistung möglich.
Wie viele Sitzungen umfasst eine Behandlung?
Im Rahmen der Kassenleistung sind bis zu zehn Sitzungen pro Krankheitsfall innerhalb von sechs Wochen vorgesehen. Die genaue Anzahl und den Rhythmus besprechen wir individuell auf Basis Ihrer Beschwerden.
Hilft Akupunktur wirklich bei Arthrose?
Bei Kniearthrose kann Akupunktur Schmerzen lindern und die Beweglichkeit verbessern — das ist durch Studien belegt. Sie verändert allerdings nicht den Gelenkverschleiß selbst. Akupunktur wird daher als ergänzende Maßnahme im Gesamtbehandlungsplan eingesetzt.
Ab wann gelten Schmerzen als chronisch?
In der Regel spricht man von chronischen Schmerzen, wenn sie länger als drei bis sechs Monate bestehen. Für die Akupunktur als Kassenleistung ist eine Beschwerdedauer von mindestens sechs Monaten Voraussetzung.